Nachbarrecht nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme
Bepflanzungen an der Grundstücksgrenze dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Dennoch können Nachbarinnen und Nachbarn einen Rückschnitt eventuell nur dann verlangen, wenn sie sich selbst an die Vorschriften halten. Die Württembergische weist hierzu auf ein aktuelles Gerichtsurteil hin.